Absenzen

Fünf freie Halbtage

Die Halbtage können ohne Grundangabe bezogen werden. Die Absenz muss aber der Lehrkraft spätestens am Vortag angekündigt werden. Die Halbtage können auch zusammengefasst bezogen werden.

Bitte geben Sie während gemeinschaftsbildenden Anlässen wie Sporttag, Schulreise, Schulschluss, etc. keine Halbtage ein.

 

Dispensationen

Dispensationsgesuche sind schriftlich und mit Grundangabe vier Wochen vor der Absenz an die Schulleitung zu richten. 

 

Abmeldung erkrankter Schulkinder (nicht vor 07.00 Uhr)

Wenn möglich am Vortag telefonisch bei der zuständigen Lehrkraft. bei akuter Erkrankung telefonische Mitteilung an die Hauswarte Paul und Annamarie Rohrer (031 978 26 26) oder via Natel der Hauswartschaft (siehe unter Adressen --> Hauswarte.)

 

Vergessene Hausaufgaben

Die Hauswarte stehen nicht zur Verfügung, um mit den Schulkindern die vergessenen Hausaufgaben zu holen.

Direktionsverordnung der Erziehungsdirek
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