Absenzen

Fünf freie Halbtage

Die Halbtage können ohne Grundangabe bezogen werden. Die Absenz muss aber der Lehrkraft spätestens am Vortag angekündigt werden. Die Halbtage können auch zusammengefasst bezogen werden.

Bitte geben Sie während gemeinschaftsbildenden Anlässen wie Sporttag, Schulreise, Schulschluss, etc. keine Halbtage ein.

 

Dispensationen

Dispensationsgesuche bis zu einer Woche sind schriftlich und mit Grundangabe vier Wochen vor der Absenz an die Schulleitung zu richten. Für längere Absenzen, maximal zwei Wochen, ist das Inspektorat (via Schulkommission) zuständig.

 

Abmeldung erkrankter Schulkinder (nicht vor 07.00 Uhr)

Wenn möglich am Vortag telefonisch bei der zuständigen Lehrkraft. bei akuter Erkrankung telefonische Mitteilung an die Hauswarte Paul und Annamarie Rohrer (031 978 26 26) oder via Natel der Hauswartschaft (siehe unter Adressen --> Hauswarte.)

Kinder, die mit dem Schulbus zur Schule kommen, werden zwischen 07.00 Uhr und 07.20 Uhr unter (031 978 26 26) abgemeldet.

 

Vergessene Hausaufgaben

Die Hauswarte stehen nicht zur Verfügung, um mit den Schulkindern die vergessenen Hausaufgaben zu holen.

Direktionsverordnung der Erziehungsdirek
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