Kopfläuse

Mauritshuis, Den Haag

Gerard ter Borch (1617-1681)

Neue Regelung in der Gemeinde Köniz

 

In regelmässigen Abständen sind die Kindergärten und die Schule Schliern, wie alle anderen Schulen der Gemeinde Köniz, von Kopfläusen betroffen. Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Überall können kleine Epidemien bei Schulkindern auftreten. Die Übertragung erfolgt üblicherweise durch Körperkontakt und weniger häufig durch unbelebte Gegenstände wie Kämme, Bürsten, Mützen, Turnkleider, Kissen, usw. Kopfläuse können nicht ausgerottet werden, deshalb werde wir auch in Zukunft ab und zu mit diesen Tierchen konfrontiert sein. Darum ist es wichtig, dass folgende Informationen von allen Eltern beachtet werden:

 

Das Auftreten von Kopfläusen ist - entgegen einer noch immer weit verbreiteten Meinung - nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Deshalb sollte es unter keinen Umständen verheimlicht werden. Nur so kann es gelingen, die Parasiten wirksam zu bekämpfen.

 

Stellen Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse fest, so muss dies umgehend der Klassenlehrkraft gemeldet werden, auch, wenn Sie Ihr Kind bereits mit einem medizinischen Shampoo behandelt haben!

 

Das weitere Vorgehen im Kindergarten und in der Schule:

 

  • Die Lehrkraft meldet dies der Fachfrau für Läusefragen und der Schulleitung weiter.
  • Die Fachfrauen untersuchen so schnell wie möglich alle Kinder der betroffenen Klasse. Bei Kindern mit Befall werden auch die Klassen, in denen Geschwister zur Schule oder in den Kindergarten gehen, überprüft.
  • Es ist üblich, die Kinder im Klassenzimmer zu untersuchen.
  • Kinder mit Befund müssen nach den Vorgaben des Kantonsarztes und der Gemeinde auf der Stelle oder so rasch wie möglich mit dem Infoblatt nach Hause geschickt werden. Die Lehrkraft klärt ab, ob jemand von den Eltern zu Hause ist. Es werden Infoblätter an alle Kinder der untersuchten Klasse abgegeben.
  • Nach der neuen Regelung der Gemeinde Köniz und des Schulinspektors dürfen Kinder mit Kopfläusen oder Nissen den Schulunterricht nicht besuchen. Die Fachfrau gibt auf dem mitgegebenen Infoblatt bekannt, wann die Nachkontrolle im Kindergarten oder in der Schule statt findet. Betroffene Kinder kommen am Tag der Nachkontrolle in Begleitung einer erwachsenen Person wieder zur Schule.
  • Die Fachfrauen setzen die Nachkontrolle möglichst rasch an, damit die Kinder in der Schule nicht zu lange fehlen müssen. Da die drei nebenamtlich angestellten Fachfrauen für Läusefragen der Gemeinde Köniz noch in einem Pflegeberuf tätig sind, können sie nicht immer sofort zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sind die Eltern dafür verantwortlich, dass die Kinder lausfrei sind. 

Mit der neuen Regelung sollte es möglich sein, beim Auftreten von Kopfläusen deren Ausbreitung zu stoppen.
Auf der Website www.kopflaus.ch sind alle wichtigen Informationen zu finden.

 

Infoblatt Läusekontrolle
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