Schulhausordnung
Alle an der Schule Beteiligten gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um. Was ich verursacht habe, bringe ich auch wieder in Ordnung.
Mutwillige und unabsichtliche Beschädigungen durch mich oder andere melde ich unverzüglich der Klassenlehrkraft oder dem Hauswart.
Die Putzequipe hat nicht die Aufgabe, meine vermeidbaren Spuren zu beseitigen. Ich trage in den Klassenzimmern immer Hausschuhe. Abfälle entsorge ich im Abfalleimer. Bin ich auf dem Schulareal, bleibt der Kaugummi draussen und landet im Abfalleimer. Die grosse PAuse dient der Entspannung an der frischen Luft. Diese Zeit verbringe ich draussen, innerhalb des Schulareals.
Meine spielerischen und sportlichen Betätigungen sollen andere nicht behindern und keine Schäden verursachen.
Grosse Ballspiele (Basket/Fussball) spiele ich nur auf dem Sportplatz. Schneebälle sind nur auf dem Sportplatz und auf dem Platz vor dem Lehrerzimmer (Dach alte Turnhalle) erlaubt.
Ich fahre aus Sicherheitsgründen in den Gebäuden nicht mit Rollerblades, Scooters, Skateboards oder anderen rollenden Spielzeugen.
Das Gesetz verbietet Jugendlichen das Rauchen sowie den Konsum von Drogen und Alkohol.
Ich rauche auf dem Areal nicht. Ich konsumiere keine Drogen und keinen Alkohol.
Die elektronischen Geräte (Mobiltelefon, MP3-Player, Organizer und weitere Bildspeichergeräte) der Schülerinnen und Schüler sind auf dem Schulareal der Gemeinde Köniz während der Schulzeit mindestens aber von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr auszuschalten (nicht "Stand-by"). Am Mittwoch gilt diese Regelung nur von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr.
Bei Verstoss gegen diese Regel wird das Gerät von Lehrpersonen, Hauswarten oder Hauswärtinnen eingezogen und der Schulleitung abgegeben.Dort kann es von der erziehungsberechtigten Person abgeholt werden. Nicht abgeholte Geräte erhält die Besitzerin beziehungsweise der Besitzer beim Austritt aus der Schule zurück.
Die Handys und Geräte dürfen auch abgestellt nicht gesehen werden. Ein abgestellt in der Hand gehaltenes Handy oder Gerät wird eingesammelt.
Auf dem ganzen Schulareal gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ausnahme: Warenumschlag, Spezialbewilligung (Rollerblades und Scooters sind erlaubt).
Schulhaus und Turnhalle sind für mich 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts zugänglich. Wenn für mich die Schule erst in der 2. Lektion beginnt, warte ich auf das 1. Pausenzeichen.