Spezialunterricht

Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben das Anrecht auf Spezialunterricht. Das Vorgehen richtet sich nach den "Richtlinien für den Spezialunterricht" vom 24. März 1997.

 

1. Stufe     Förderung in der Klasse 

 

2. Stufe     Mithilfe der Eltern

 

3. Stufe     Beizug von Lehrkräften für Spezialunterricht

 

4. Stufe     Anmeldung zur Abklärung durch eine Fachinstanz (EB, KJPD,                           Schularzt)