Spezialunterricht
Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben das Anrecht auf Spezialunterricht. Das Vorgehen richtet sich nach den "Richtlinien für den Spezialunterricht" vom 24. März 1997.
1. Stufe Förderung in der Klasse
2. Stufe Mithilfe der Eltern
3. Stufe Beizug von Lehrkräften für Spezialunterricht
4. Stufe Anmeldung zur Abklärung durch eine Fachinstanz (EB, KJPD, Schularzt)