Ausserhalb der Schulzeit darf auf den Plätzen der Schule bis 22.00 Uhr gespielt werden.
Alle elektronischen Geräte und deren Zubehör müssen bis Ende des Unterrichts, respektive Ende der
Tagesschule auf lautlos gestellt werden und dürfen nicht sichtbar sein.
Die Aufbewahrung der persönlichen Geräte wird von der Schulleitung geregelt.
Schuleigene sowie private elektronische Geräte dürfen nur auf Anordnung der Lehrperson eingesetzt
werden.
Für Lager und Exkursionen werden die Regeln durch die Lehrperson in Absprache mit der Schulleitung
individuell angepasst.
Die Schulleitung legt bei Verstoss gegen diese Regel die Sanktionen fest.
Verantwortung der Eltern: Der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil im Alltag eines Kindes. Obwohl er im Verantwortungsbereich
der Eltern liegt, ist es der Schule ein Anliegen, dass die Sicherheit der Kinder möglichst gewährleistet
werden kann.
Alle Kinder legen ihren Weg zu Fuss zurück. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto in die
Schule zu fahren. Die Kinder sollen früh lernen, ihren Schulweg selbstständig zu bewältigen.
Für die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Velo kommen, besteht eine Helmtragepflicht. Dies gilt
auch für alle Ausflüge.