Schule Schliern Blindenmoos

Abmelden

Sollte Ihr Kind aus irgendwelchen Gründen (Krankheit, Unfall, Eltern zu Hause, Termine usw.) einmal nicht in die Tagesschule kommen, melden Sie es bitte auf «klapp» mit einer Absenzenmeldung ab. Es besteht keine Anwesenheitspflicht. Sie können Ihr Kind jederzeit ohne Angabe von Gründen in der Tagesschule abmelden. Die Gebühren werden gemäss Anmeldung verrechnet.

Schulausfälle

Bei ganztägigen Schulausfällen wie Kollegiumstage oder schulinterne Weiterbildungen ist die Tagesschule zusätzlich auch am Vormittag geöffnet. Die Eltern erhalten jeweils eine separate Anmeldung.

Schulische Abwesenheiten

Abwesenheiten wegen Schulreise, Sporttag und anderer schulischer Anlässe werden uns von der Klassenlehrperson gemeldet. Diese Abwesenheiten werden pauschal abgerechnet. Den ganzjährig angemeldeten Kindern vom Kindergarten bis zur 6. Klasse wird bei der letzten Rechnung eine Woche abgezogen. Ganzwöchige Abwesenheiten wegen Landschulwochen werden zusätzlich abgezogen.

Private Abwesenheiten

Abwesenheiten wegen Krankheit oder aus privaten Gründen haben keine Kostenreduktion zur Folge.
Ausnahmen:

Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ab dem 11. Tag (mit Arztzeugnis) und bei einem von der Schulleitung bewilligten Urlaub von mindestens vier Wochen werden die gesamten Kosten erlassen. Bei einem bewilligten Urlaub unter vier Wochen werden nur die Mittagessen erlassen (schriftliches Gesuch um Gebührenerlass an die Tagesschulleitung).

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